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Finanzgericht Münster, 7 K 3130/18 Kg

Datum:
20.03.2019
Gericht:
Finanzgericht Münster
Spruchkörper:
7. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 K 3130/18 Kg
ECLI:
ECLI:DE:FGMS:2019:0320.7K3130.18KG.00
 
Sachgebiet:
Finanz- und Abgaberecht
 
Tenor:

Der Abrechnungsbescheid vom 21.6.2018 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 13.9.2018 wird nach Maßgabe der Urteilsgründe geändert.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.

 
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