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Finanzgericht Münster, 4 K 3523/14 F

Datum:
17.11.2017
Gericht:
Finanzgericht Münster
Spruchkörper:
4. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 K 3523/14 F
ECLI:
ECLI:DE:FGMS:2017:1117.4K3523.14F.00
 
Sachgebiet:
Finanz- und Abgaberecht
 
Tenor:

Die einheitliche und gesonderte Feststellung der Besteuerungsgrundlagen der A GmbH & Co. KG für 2009, zuletzt geändert durch Bescheid vom 30. Oktober 2017, wird dahingehend geändert, dass die Feststellung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb um 2.627.185,24 € vermindert wird.

Die Feststellung des Zinsvortrags gem. § 4h EStG auf den 31. Dezember 2009 vom 26. Juni 2013 in der Fassung der Einspruchsentscheidung vom 25. September 2014 wird aufgehoben.

Die Revision wird zugelassen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht die Klägerinnen zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leisten.

 
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