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Finanzgericht Münster, 3 K 1879/15 Erb

Datum:
20.11.2017
Gericht:
Finanzgericht Münster
Spruchkörper:
3. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 K 1879/15 Erb
ECLI:
ECLI:DE:FGMS:2017:1120.3K1879.15ERB.00
 
Sachgebiet:
Finanz- und Abgaberecht
 
Tenor:

Der Schenkungsteuerbescheid vom 01.09.2014 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 20.05.2015 wird aufgehoben.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Die Revision wird zugelassen.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

 
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