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Finanzgericht Münster, 14 K 2825/16 E

Datum:
11.07.2017
Gericht:
Finanzgericht Münster
Spruchkörper:
14. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
14 K 2825/16 E
ECLI:
ECLI:DE:FGMS:2017:0711.14K2825.16E.00
 
Sachgebiet:
Finanz- und Abgaberecht
 
Tenor:

Unter Änderung des Einkommensteuerbescheides 2015 vom 26.04.2016 in der Fassung der Einspruchsentscheidung vom 03.08.2016 werden die Einkommensteuer 2015 auf … Euro und der Solidaritätszuschlag 2015 auf … Euro festgesetzt.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Kläger zu 53 % und dem Beklagten zu 47 % auferlegt.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

 
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