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Finanzgericht Münster, 5 K 1145/16 U

Datum:
01.12.2016
Gericht:
Finanzgericht Münster
Spruchkörper:
5. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 K 1145/16 U
ECLI:
ECLI:DE:FGMS:2016:1201.5K1145.16U.00
 
Sachgebiet:
Finanz- und Abgaberecht
 
Tenor:

Der Umsatzsteuerbescheid vom 13.11.1014 in Gestalt des Änderungsbescheids vom 05.06.2015 und der Einspruchsentscheidung vom 15.03.2016 wird dergestalt geändert, dass die Umsatzsteuer vermindert um 12.769,18 Euro auf 16.715,62 Euro festgesetzt wird. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.

 
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