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Finanzgericht Münster, 5 K 1994/13 U

Datum:
01.10.2015
Gericht:
Finanzgericht Münster
Spruchkörper:
5. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 K 1994/13 U
ECLI:
ECLI:DE:FGMS:2015:1001.5K1994.13U.00
 
Sachgebiet:
Finanz- und Abgaberecht
 
Tenor:

Der USt-Bescheid 2008 vom 4.12.2012 in Form der Einspruchsentscheidung vom 23.05.2013 wird dahingehend geändert, dass die festgesetzte USt um xxx € vermindert wird. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin zu 75 v.H. und der Beklagte zu 25 v.H.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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