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Finanzgericht Münster, 4 K 303/13 E

Datum:
24.04.2015
Gericht:
Finanzgericht Münster
Spruchkörper:
4. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 K 303/13 E
ECLI:
ECLI:DE:FGMS:2015:0424.4K303.13E.00
 
Sachgebiet:
Finanz- und Abgaberecht
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen der Kläger zu 30% und der Beklagte zu 70%.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

 
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