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Finanzgericht Münster, 3 K 127/13 F

Datum:
26.11.2015
Gericht:
Finanzgericht Münster
Spruchkörper:
3. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 K 127/13 F
ECLI:
ECLI:DE:FGMS:2015:1126.3K127.13F.00
 
Sachgebiet:
Finanz- und Abgaberecht
 
Tenor:

Der Einheitswertbescheid zu Einheitsnummer … auf den 01.01.2012 und die Einspruchsentscheidung vom 07.01.2013 werden aufgehoben.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

 
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