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Finanzgericht Münster, 13 K 347/15 Kfz

Datum:
07.10.2015
Gericht:
Finanzgericht Münster
Spruchkörper:
13. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
13 K 347/15 Kfz
ECLI:
ECLI:DE:FGMS:2015:1007.13K347.15KFZ.00
 
Sachgebiet:
Finanz- und Abgaberecht
 
Tenor:

Der Kraftfahrzeugsteuerbescheid vom 16.10.2014 und die Einspruchsentscheidung vom 22.12.2014 werden aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

 
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