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Finanzgericht Münster, 5 K 2386/11 U

Datum:
03.04.2014
Gericht:
Finanzgericht Münster
Spruchkörper:
5. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 K 2386/11 U
ECLI:
ECLI:DE:FGMS:2014:0403.5K2386.11U.00
 
Sachgebiet:
Finanz- und Abgaberecht
 
Tenor:

Die Umsatzsteuerbescheide für 2006 und 2007 vom 19.01.2009, jeweils in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 10.06.2011, werden dahingehend geändert, dass die Umsatzsteuer für 2006 auf 15.867,91 EUR und die Umsatzsteuer für 2007 auf 52.576,06 EUR festgesetzt wird.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

 
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