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Finanzgericht Münster, 4 K 854/13 Kg

Datum:
23.08.2013
Gericht:
Finanzgericht Münster
Spruchkörper:
4. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 K 854/13 Kg
ECLI:
ECLI:DE:FGMS:2013:0823.4K854.13KG.00
 
Sachgebiet:
Finanz- und Abgaberecht
 
Tenor:

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Ablehnungsbescheids vom 18.2.2013 und der Einspruchsentscheidung vom 11.3.2013 verpflichtet, dem Kläger für den Zeitraum März 2012 bis März 2013 Kindergeld für seinen Sohn E. in Höhe von monatlich 165,75 EUR und für seinen Sohn G. in Höhe von monatlich 190,75 EUR zu gewähren.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

 
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