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Finanzgericht Münster, 15 K 3276/10 U

Datum:
12.03.2013
Gericht:
Finanzgericht Münster
Spruchkörper:
15. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
15 K 3276/10 U
ECLI:
ECLI:DE:FGMS:2013:0312.15K3276.10U.00
 
Sachgebiet:
Finanz- und Abgaberecht
 
Tenor:

Die Umsatzsteuerbescheide für 2004 bis 2008 vom 06.12.2011 werden dahingehend geändert, dass die Umsatzsteuer für 2004 auf ... €, für 2005 auf ... €, für 2006 auf ... €, für 2007 auf ... € und für 2008 auf ... € festgesetzt wird.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheits-leistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

 
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