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Finanzgericht Münster, 13 K 4566/10 E

Datum:
12.12.2013
Gericht:
Finanzgericht Münster
Spruchkörper:
13. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
13 K 4566/10 E
ECLI:
ECLI:DE:FGMS:2013:1212.13K4566.10E.00
 
Sachgebiet:
Finanz- und Abgaberecht
 
Tenor:

Unter Änderung des Einkommensteuer-Bescheids für 2008 vom 18.10.2013 wird die Einkommensteuer 2008 auf 1.537,- EUR festgesetzt.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Kläger abwenden, soweit nicht die Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leisten.

Die Revision wird zugelassen.

 
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