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Finanzgericht Münster, 11 K 2519/12 E

Datum:
27.11.2013
Gericht:
Finanzgericht Münster
Spruchkörper:
11. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
11 K 2519/12 E
ECLI:
ECLI:DE:FGMS:2013:1127.11K2519.12E.00
 
Sachgebiet:
Finanz- und Abgaberecht
 
Tenor:

Unter Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 10.07.2012 und Abänderung der bisherigen Festsetzung in dem Bescheid vom 16.12.2011 wird die Einkommensteuer für das Jahr 2010 auf ... € festgesetzt.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Finanzamt auferlegt.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Kläger gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird zugelassen.

 
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