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Finanzgericht Münster, 5 K 1240/09 E

Datum:
17.01.2012
Gericht:
Finanzgericht Münster
Spruchkörper:
5. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 K 1240/09 E
ECLI:
ECLI:DE:FGMS:2012:0117.5K1240.09E.00
 
Sachgebiet:
Finanz- und Abgaberecht
 
Tenor:

Der Einkommensteuer-Bescheid für 2003 vom 13.08.2007 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 18.03.2009 wird dergestalt geändert, dass die Einkommensteuer auf ... Euro festgesetzt wird. Der Einkommensteuer-Bescheid für 2004 vom 13.08.2007 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 18.03.2009 wird dergestalt geändert, dass die Einkommensteuer auf ... Euro festgesetzt wird.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger zu 67 % und der Beklagte zu 33 %.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Kläger abwenden, soweit nicht die Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leisten.

 
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