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Finanzgericht Münster, 3 K 3834/10 G

Datum:
29.11.2012
Gericht:
Finanzgericht Münster
Spruchkörper:
3. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 K 3834/10 G
ECLI:
ECLI:DE:FGMS:2012:1129.3K3834.10G.00
 
Schlagworte:
GmbH-Anteile Veräußerung Gewerbeertrag Gesamtplan
Sachgebiet:
Finanz- und Abgaberecht
Leitsätze:

1. Der Gewinn aus der Veräußerung von zum Sonderbetriebsvermögen gehörigen GmbH-Anteilen an die KG unterliegt der Gewerbesteuer, auch wenn die Kommanditbeteiligung anschließend veräußert wird.

2. Die Anwendung des § 16 Abs. 2 Satz 3 EStG ist nicht nach den Grundsätzen der sog. Gesamtsplanrechtsprechung ausgeschlossen wenn die Übertragung der GmbH-Anteile auf die KG den expliziten Wünschen der Erwerberin des KG-Anteils entsrpicht.

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

 

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

 

Die Revision wird zugelassen.

 
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