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Finanzgericht Münster, 1 K 998/09 F

Datum:
04.09.2012
Gericht:
Finanzgericht Münster
Spruchkörper:
1. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 K 998/09 F
ECLI:
ECLI:DE:FGMS:2012:0904.1K998.09F.00
 
Normen:
estg § 15a
Sachgebiet:
Finanz- und Abgaberecht
Leitsätze:

Entsteht im Streitjahr gleichzeitig ein laufender Verlust sowie ein dieser Verlust übersteigender Veräußerungsgewinn entsteht oder erhöht sich durch diesen Verlust das negative Kapitalkonto nicht.

 
Tenor:

Das Finanzamt wird verpflichtet, den Feststellungsbescheid vom 19.11.2007 dahingehend zu ändern, dass ein lfd. Verlust i. H. v. 70.488,05 EUR als ausgleichsfähiger Verlust und ein begünstigter Veräußerungsgewinn i. H. v. 641.600,00 EUR festgestellt und dem Kläger sowie der Beigeladenen jeweils zu 50 v. H. zugerechnet werden.

 

              Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

 

              Die Revision wird zugelassen.

 
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