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Finanzgericht Münster, 12 K 4690/08 E

Datum:
20.01.2012
Gericht:
Finanzgericht Münster
Spruchkörper:
12. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
12 K 4690/08 E
ECLI:
ECLI:DE:FGMS:2012:0120.12K4690.08E.00
 
Sachgebiet:
Finanz- und Abgabenrecht
 
Tenor:

1.) Der Einkommensteuerbescheid für 2005 vom 30.11.2007 in der Fassung der hierzu ergangenen Einspruchsentscheidung vom 07.11.2008 wird abgeändert und die Einkommensteuer 2005 wird unter Anerkennung von Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung i. H. v. 9.727,00 € niedriger festgesetzt. Dem Beklagten wird aufgegeben, die geänderte Steuerfestsetzung nach Maßgabe der Urteilsgründe zu errechnen, ferner der Klägerin das Ergebnis dieser Berechnung unverzüglich mitzuteilen und den Bescheid mit dem geänderten Inhalt nach Rechtskraft dieses Urteils neu bekannt zu geben.

2.) Von den Kosten des Rechtsstreites bis zur mündlichen Verhandlung trägt die Klägerin 6/10. Die übrigen Kosten werden dem Beklagten auferlegt.

3.) Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin vorläufig vollstreckbar.

 
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