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Finanzgericht Münster, 11 K 977/12 E

Datum:
29.08.2012
Gericht:
Finanzgericht Münster
Spruchkörper:
11. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
11 K 977/12 E
ECLI:
ECLI:DE:FGMS:2012:0829.11K977.12E.00
 
Sachgebiet:
Finanz- und Abgaberecht
 
Tenor:

Die Bescheide vom 10. Februar 2012 und vom 22. Februar 2012 über die Berücksichtigung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale sowie die Einspruchsentscheidungen vom 24. Februar 2012 werden geändert und die Lohnsteuerabzugsmerkmale unter Ansatz eines Freibetrages zugunsten der Kläger jeweils in Höhe der hälftigen negativen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von insgesamt 9.553 EUR festgestellt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger zu 10% und der Beklagte zu 90%.

Die Revision wird zugelassen.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Kläger abwenden, soweit nicht die Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leisten.

 
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