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Finanzgericht Münster, 11 K 2817/11 E

Datum:
28.03.2012
Gericht:
Finanzgericht Münster
Spruchkörper:
11. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
11 K 2817/11 E
ECLI:
ECLI:DE:FGMS:2012:0328.11K2817.11E.00
 
Sachgebiet:
Finanz- und Abgabenrecht
 
Tenor:

Unter Änderung des Einkommensteuerbescheides 2009 vom 2. Mai 2011 sowie der Einspruchsentscheidung vom 26. Juli 2011 wird die Einkommensteuer unter Berücksichtigung von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit in Höhe von noch 97.731 EUR niedriger festgesetzt. Dem Beklagten wird aufgegeben, die geänderte Einkommensteuerfestsetzung zu errechnen, den Klägern das Ergebnis dieser Berechnung mitzuteilen und den entsprechend geänderten Einkommensteuerbescheid nach Rechtskraft dieses Urteils neu bekannt zu geben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Kläger abwenden, soweit nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.

 
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