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Finanzgericht Münster, 5 K 4749/09 U

Datum:
19.10.2011
Gericht:
Finanzgericht Münster
Spruchkörper:
5. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 K 4749/09 U
ECLI:
ECLI:DE:FGMS:2011:1019.5K4749.09U.00
 
Sachgebiet:
Finanz- und Abgabenrecht
 
Tenor:

Die Umsatzsteuerbescheide jeweils vom 29.10.2008 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 02.12.2009 werden der Gestalt geändert, dass die Umsatzsteuer wie folgt festgesetzt wird:

Umsatzsteuer 2003 auf 13.221,22 Euro

Umsatzsteuer 2004 auf 12.680,89 Euro

Umsatzsteuer 2005 auf 11.200,30 Euro.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen der Kläger zu 70 % und der Beklagte zu 30 %.

Die Revision wird zugelassen.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

 
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