Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Finanzgericht Münster, 4 K 4855/08 E

Datum:
29.04.2011
Gericht:
Finanzgericht Münster
Spruchkörper:
4. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 K 4855/08 E
ECLI:
ECLI:DE:FGMS:2011:0429.4K4855.08E.00
 
Tenor:

Die Einkommensteuerbescheide für das Jahr 2003 vom 06.07.2007 und 26.04.2011, der Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2004 vom 06.07.2007 und die für die Jahre 2003 und 2004 ergangene Einspruchsentscheidung vom 16.12.2008 werden aufgehoben. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens betreffend Einkommensteuer 2003 und 2004 trägt der Beklagte. Im Übrigen trägt der Kläger die Kosten des Verfahrens.

Die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren war notwendig.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8
9

10

11

12

13

14

15
16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank