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Finanzgericht Münster, 7 K 4735/07 F

Datum:
04.10.2010
Gericht:
Finanzgericht Münster
Spruchkörper:
7. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 K 4735/07 F
ECLI:
ECLI:DE:FGMS:2010:1004.7K4735.07F.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens, die bis zum 25.04.2008 entstanden sind, tragen zu 72 % die Klägerin und zu 28 % der Beklagte; die danach entstandenen Kosten werden der Klägerin und dem Beigeladenen auferlegt.

Die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen sind nicht erstattungsfä-hig.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung gegen Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin vorläufig vollstreckbar.

 
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