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Finanzgericht Münster, 3 K 2689/06 U

Datum:
01.07.2010
Gericht:
Finanzgericht Münster
Spruchkörper:
3. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 K 2689/06 U
ECLI:
ECLI:DE:FGMS:2010:0701.3K2689.06U.00
 
Sachgebiet:
Finanz- und Abgabenrecht
 
Tenor:

Der Haftungsbescheid vom 07.04.2005 und die Einspruchsentscheidung vom 19.05.2006 werden aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

 
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