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Finanzgericht Münster, 15 K 4254/06 E,Ki

Datum:
05.07.2010
Gericht:
Finanzgericht Münster
Spruchkörper:
15. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
15 K 4254/06 E,Ki
ECLI:
ECLI:DE:FGMS:2010:0705.15K4254.06E.KI.00
 
Sachgebiet:
Finanz- und Abgabenrecht
 
Tenor:

Soweit die Klage die ESt-Festsetzung 2003 betrifft, wird das Verfahren eingestellt.

Der ESt-Bescheid 2004 vom 22.11.2005 in Gestalt der EE vom 06.09.2006 wird dahingehend geändert, dass die Einkünfte aus selbständiger Arbeit in Höhe von ... EUR und die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit in Höhe von ... EUR berücksichtigt werden.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte zu 88 % und die Klägerin zu 12 %.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Kostenschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrags abwenden, soweit nicht der jeweilige Kostengläubiger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

 
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