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Finanzgericht Münster, 15 K 379/06 U

Datum:
19.01.2010
Gericht:
Finanzgericht Münster
Spruchkörper:
15. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
15 K 379/06 U
ECLI:
ECLI:DE:FGMS:2010:0119.15K379.06U.00
 
Sachgebiet:
Finanz- und Abgabenrecht
 
Tenor:

Der Umsatzsteuer-Bescheid für 2000 vom 26.04.2005 in der Fassung der Einspruchsentscheidung vom 06.01.2006 wird dahingehend geändert, dass die Umsatzsteuer 2000 auf 8.547,38 Euro (= 16.717,22 DM) festgesetzt wird.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

 
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