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Finanzgericht Münster, 11 K 2790/09 Kg

Datum:
17.06.2010
Gericht:
Finanzgericht Münster
Spruchkörper:
11. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
11 K 2790/09 Kg
ECLI:
ECLI:DE:FGMS:2010:0617.11K2790.09KG.00
 
Sachgebiet:
Finanz- und Abgabenrecht
 
Tenor:

Der Bescheid vom 26.03.2008 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 07.07.2009 wird aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

 
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