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Finanzgericht Münster, 9 K 1268/07 K

Datum:
04.08.2009
Gericht:
Finanzgericht Münster
Spruchkörper:
9. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
9 K 1268/07 K
ECLI:
ECLI:DE:FGMS:2009:0804.9K1268.07K.00
 
Sachgebiet:
Finanz- und Abgabenrecht
 
Tenor:

Der Bescheid über Aussetzungszinsen vom 2.1.2007 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 16.3.2007 wird dahingehend geändert, dass die Aussetzungszinsen i.H.v. 3.755,50 € festgesetzt werden.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin zu 85 % und der Beklagte zu 15 %.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

 
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