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Finanzgericht Münster, 3 K 5279/06 Erb

Datum:
01.10.2009
Gericht:
Finanzgericht Münster
Spruchkörper:
3. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 K 5279/06 Erb
ECLI:
ECLI:DE:FGMS:2009:1001.3K5279.06ERB.00
 
Sachgebiet:
Finanz- und Abgabenrecht
 
Tenor:

Die Schenkungsteuerbescheide vom 24.05.2004 und vom 14.06.2007 sowie die Einspruchsentscheidung vom 16.11.2006 werden aufgehoben.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Die Revision wird zugelassen.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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