Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Finanzgericht Münster, 11 K 3579/06 F

Datum:
26.02.2009
Gericht:
Finanzgericht Münster
Spruchkörper:
11. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
11 K 3579/06 F
ECLI:
ECLI:DE:FGMS:2009:0226.11K3579.06F.00
 
Tenor:

Der Ablehnungsbescheid vom 14.10.2005 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 26.07.2006 wird aufgehoben. Der Beklagte wird verpflichtet, einen Ergänzungsbescheid zum Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb 2001 der Y. GmbH & Co KG vom 18.07.2003 zu erlassen, durch den für die Klägerin Sonderbetriebsausgaben i.H.v. 200.000 DM nachträglich festgestellt werden.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank