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Finanzgericht Münster, 3 K 1354/06 Erb

Datum:
29.05.2008
Gericht:
Finanzgericht Münster
Spruchkörper:
3. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 K 1354/06 Erb
ECLI:
ECLI:DE:FGMS:2008:0529.3K1354.06ERB.00
 
Tenor:

Die Erbschaftsteuerbescheide vom 04.11.2005 und die Einspruchsentscheidungen vom 14.03.2006 werden aufgehoben.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Der jeweilige Kostenschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Kostengläubiger

 
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