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Finanzgericht Münster, 3 K 2941/04 Erb

Datum:
19.01.2006
Gericht:
Finanzgericht Münster
Spruchkörper:
3. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 K 2941/04 Erb
ECLI:
ECLI:DE:FGMS:2006:0119.3K2941.04ERB.00
 
Tenor:

Der Bescheid über die Aussetzung der Schenkungsteuer vom 22.12.2003 und die Einspruchsentscheidung vom 04.05.2004 werden aufgehoben. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte. Die Revision wird zugelassen.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

 
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