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Finanzgericht Münster, 2 K 3424/02 E

Datum:
14.09.2004
Gericht:
Finanzgericht Münster
Spruchkörper:
2. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 K 3424/02 E
ECLI:
ECLI:DE:FGMS:2004:0914.2K3424.02E.00
 
Tenor:

Die Einkommensteuerbescheide 1995 und 1996 vom 24.01.2001 in der Ge-stalt der Einspruchsentscheidung vom 28.05.2002 werden geändert. Dem Beklagten wird aufgegeben, die geänderten Steuerfestsetzungen nach Maß-gabe der Urteilsgründe zu errechnen, ferner dem Kläger das Ergebnis dieser Berechnung unverzüglich mitzuteilen und die Bescheide mit dem geänderten Inhalt nach Rechtskraft neu bekannt zu geben.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

 
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