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Finanzgericht Münster, 14 K 3586/03 F

Datum:
11.11.2004
Gericht:
Finanzgericht Münster
Spruchkörper:
14. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
14 K 3586/03 F
ECLI:
ECLI:DE:FGMS:2004:1111.14K3586.03F.00
 
Tenor:

Unter Aufhebung der Feststellungsbescheide für 2000 und 2001 jeweils vom 07.01.2003 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 05.06.2003 werden die Einkünfte der Kläger aus der Vermietung ihrer Ferienwohnung Sylt als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung festgestellt.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Kläger abwenden, soweit nicht die Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leisten.

 
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