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Finanzgericht Münster, 7 K 6934/00 E

Datum:
15.02.2003
Gericht:
Finanzgericht Münster
Spruchkörper:
7. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 K 6934/00 E
ECLI:
ECLI:DE:FGMS:2003:0215.7K6934.00E.00
 
Tenor:

Der geänderte ESt-Bescheid 1994 der Beigeladenen vom 04.12.1998 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 12.04.2000 wird nach Maßgabe der Urteilsgründe aufgehoben. Die Neuberechnung der Einkommensteuer 1994 für die Beigeladenen wird dem Beklagten übertragen.

Die Revision wird zugelassen.

Die Kosten des Verfahrens tragen der Beklagte zu 50 v. H. und die Beigeladenen gemeinsam ebenfalls zu 50 v. H.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte und die Beigeladenen können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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