Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Finanzgericht Münster, 8 K 4334/01 Kg

Datum:
09.10.2002
Gericht:
Finanzgericht Münster
Spruchkörper:
8. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
8 K 4334/01 Kg
ECLI:
ECLI:DE:FGMS:2002:1009.8K4334.01KG.00
 
Tenor:

Der Bescheid vom 05.07.2001 über die Aufhebung des Kindergeldes und die Einspruchsentscheidung vom 24.07.2001 werden aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Si-cherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsan-spruchs des Klägers abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicher-heit in derselben Höhe leistet.

 
1 2 3 4 5 7 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank