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Finanzgericht Münster, 4 V 6735/00 E

Datum:
18.01.2001
Gericht:
Finanzgericht Münster
Spruchkörper:
4. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 V 6735/00 E
ECLI:
ECLI:DE:FGMS:2001:0118.4V6735.00E.00
 
Tenor:

Die Vollziehung des Einkommensteuerbescheides 1999 vom 29.05.2000 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 06.09.2000 wird bis einen Monat nach Bekanntgabe einer das Verfahren 4 K 6103/00 E abschließenden Entscheidung ab Fälligkeit ohne Sicherheitsleistung insoweit ausgesetzt, als der Besteuerung Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften zugrunde gelegt wurden. Die Berechnung des auszusetzenden Betrags wird dem Antragsgegner übertragen. Im Übrigen wird der Antrag zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen der Antragsgegner und die Antragsteller zu 1/2.

Die Beschwerde wird zugelassen.

 
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