Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Finanzgericht Köln, 3 K 2322/21

Datum:
26.02.2025
Gericht:
Finanzgericht Köln
Spruchkörper:
3. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 K 2322/21
ECLI:
ECLI:DE:FGK:2025:0226.3K2322.21.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Der Bescheid vom 21.08.2020 über den Gewerbesteuermessbetrag für 2016 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 02.11.2021 ist vom Beklagten dahingehend zu ändern, dass bei der Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags der Gewerbeertrag nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG um den Betrag gekürzt wird, der auf die Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes entfällt; im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden zu 2/3 der Klägerin und zu 1/3 dem Beklagten auferlegt.

Die Klägerin und der Beklagte können die Vollstreckung jeweils durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils für den jeweiligen Vollstreckungsschuldner vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird zugelassen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 39 41 43 45 47 48 49 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 69 70 72 74 76 78 79 80 81 82 83 84 86 88 90
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank