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Finanzgericht Köln, 11 K 1095/20

Datum:
23.03.2023
Gericht:
Finanzgericht Köln
Spruchkörper:
11. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
11 K 1095/20
ECLI:
ECLI:DE:FGK:2023:0323.11K1095.20.00
 
Nachinstanz:
Bundesfinanzhof, X R 10/23
Rechtskraft:
nicht rechtskräftig
 
Tenor:

Der Einkommensteuerbescheid 2016 vom 12.11.2018, zuletzt geändert am 29.10.2020, wird unter Aufhebung des Ablehnungsbescheides vom 23.07.2109 in Gestalt der hierzu ergangenen Einspruchsentscheidung vom 15.04.2020 geändert und die Steuer unter Berücksichtigung einer im Kalenderjahr 2016 geleisteten Spende in den Vermögensstock einer Stiftung i. H. v. ... € und eines beantragten Abzugs dieser Spende für das Kalenderjahr 2016 i. H. v. ... € neu festgesetzt.

Die Berechnung der Steuer wird dem Beklagten auferlegt.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

 
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