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Finanzgericht Köln, 7 K 3179/18

Datum:
18.08.2022
Gericht:
Finanzgericht Köln
Spruchkörper:
7. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 K 3179/18
ECLI:
ECLI:DE:FGK:2022:0818.7K3179.18.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Der angefochtene Schenkungsteuerbescheid vom 20.10.2017 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 14.11.2018 wird mit der Maßgabe geändert, dass der Jahreswert der Nießbrauchslast mit 11.077 € angesetzt wird.

Die Neuberechnung der Steuer wird dem Beklagten übertragen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger zu 95 v.H. und der Beklagte zu 5 v.H.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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