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Finanzgericht Köln, 5 K 1094/20

Datum:
29.06.2022
Gericht:
Finanzgericht Köln
Spruchkörper:
5. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 K 1094/20
ECLI:
ECLI:DE:FGK:2022:0629.5K1094.20.00
 
Nachinstanz:
Bundesfinanzhof, VI R 16/22
Rechtskraft:
nicht rechtskräftig
 
Tenor:

Die Bescheide über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für 2013 und 2014 vom 22.09.2017 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 15.04.2020 werden nach Maßgabe der Entscheidungsgründe dergestalt geändert, dass kein Ertrag aus der Auflösung eines passiven Rechnungsabgrenzungspostens zu berücksichtigen ist.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Die Revision wird zugelassen.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.

 
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