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Finanzgericht Köln, 9 K 2291/17

Datum:
21.04.2021
Gericht:
Finanzgericht Köln
Spruchkörper:
9. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
9 K 2291/17
ECLI:
ECLI:DE:FGK:2021:0421.9K2291.17.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die Bescheide über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Einkünften für 2010 vom 14.09.2015, für 2011 vom 14.09.2015 in Gestalt des Änderungsbescheids vom 09.02.2016 und für 2012 vom 14.09.2015 in Gestalt des Änderungsbescheids vom 05.02.2016 werden unter Aufhebung der hierzu ergangenen Einspruchsentscheidungen vom 26.07.2017 dahingehend geändert, dass die festgestellten Einkünfte aus Gewerbebetrieb als solche aus selbständiger Arbeit festgestellt werden und die sonstigen Feststellungen zum Gewerbesteuermessbetrag und zur tatsächlich zu zahlenden Gewerbesteuer aufgehoben werden.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollsteckenden Betrags abwenden, soweit nicht die Kläger zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrags leisten.

 
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