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Finanzgericht Köln, 2 Ko 1654/17

Datum:
29.05.2018
Gericht:
Finanzgericht Köln
Spruchkörper:
2. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 Ko 1654/17
ECLI:
ECLI:DE:FGK:2018:0529.2KO1654.17.00
 
Tenor:

Der Kostenfestsetzungsbeschluss vom 09.05.2017 in der Sache 2 K 886/16 wird dahingehend abgeändert, dass die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten in einer Gesamthöhe von 1042,34 € festgesetzt werden.

Die Kosten des Verfahrens werden der Erinnerungsgegnerin auferlegt.

Dieser Beschluss ist unanfechtbar.

 
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