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Finanzgericht Köln, 7 K 1175/16

Datum:
28.09.2017
Gericht:
Finanzgericht Köln
Spruchkörper:
5. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 K 1175/16
ECLI:
ECLI:DE:FGK:2017:0928.7K1175.16.00
 
Nachinstanz:
Bundesfinanzhof, IV B 79/17
 
Tenor:

Unter Änderung des Bescheides über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für 2010 vom 22.01.2015 und der Einspruchsentscheidung vom 31.05.2016 werden die Einkünfte aus Gewerbebetrieb um ... € gemindert und auf ... € neu festgestellt.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte, mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen, die nicht erstattungsfähig sind.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.

 
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