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Finanzgericht Köln, 15 K 3280/15

Datum:
30.03.2017
Gericht:
Finanzgericht Köln
Spruchkörper:
15. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
15 K 3280/15
ECLI:
ECLI:DE:FGK:2017:0330.15K3280.15.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird unter Aufhebung des Ablehnungsbescheids vom 26. August 2015 und der Einspruchsentscheidung vom 9. November 2015 verpflichtet, den Bescheid über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen 2013 dahingehend zu verändern, dass Aufwendungen i.H.v. 55.709,08 € zusätzlich gewinnmindernd berücksichtigt werden. Die Berechnung der Steuer wird dem Beklagten übertragen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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