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Finanzgericht Köln, 7 K 1860/16

Datum:
09.12.2016
Gericht:
Finanzgericht Köln
Spruchkörper:
7. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 K 1860/16
ECLI:
ECLI:DE:FGK:2016:1209.7K1860.16.00
 
Tenor:

Die Umsatzsteuerbescheide 2009 bis 2011 vom 01.12.2015 und die dazu ergangene Einspruchsentscheidung vom 15.06.2016 werden aufgehoben.

Die Revision wird zugelassen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.

 
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