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Finanzgericht Köln, 5 K 1872/13

Datum:
25.06.2014
Gericht:
Finanzgericht Köln
Spruchkörper:
5. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 K 1872/13
ECLI:
ECLI:DE:FGK:2014:0625.5K1872.13.00
 
Tenor:

Der angefochtene Grunderwerbsteuerbescheid vom 22.07.2011 und die dazu ergangene Einspruchsentscheidung vom 28.05.2013 werden aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

 
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