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Finanzgericht Köln, 4 K 1090/11

Datum:
18.12.2014
Gericht:
Finanzgericht Köln
Spruchkörper:
4. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 K 1090/11
ECLI:
ECLI:DE:FGK:2014:1218.4K1090.11.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird unter Aufhebung des Ablehnungsbescheides vom 25.1.2011 und der Einspruchsentscheidung vom 8.3.2011 verpflichtet, die Einkommensteuer 2007 mit der Maßgabe festzusetzen, dass die Einkünfte aus Kapitalvermögen auf 0 € herabgesetzt werden.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Die Zuziehung eines Bevollmächtigten zum Vorverfahren war notwendig.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers vorläufig vollstreckbar.

 
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