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Finanzgericht Köln, 1 K 3127/11

Datum:
18.03.2014
Gericht:
Finanzgericht Köln
Spruchkörper:
1. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 K 3127/11
ECLI:
ECLI:DE:FGK:2014:0318.1K3127.11.00
 
Tenor:

Unter Änderung des Einkommensteuerbescheides für das Jahr 2008 vom 16.3.2010 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 5.9.2011 wird die Einkommensteuer unter Berücksichtigung eines weiteren Verlustes gem. § 17 EStG in Höhe von 21.219,- € neu festgesetzt.

Die Berechnung wird dem Beklagten aufgegeben.

Die Kosten des Verfahrens bis einschließend der mündlichen Verhandlung tragen die Kläger zu 13 %, der Beklagte zu 87 %. Die Kosten des Verfahrens nach der mündlichen Verhandlung trägt der Beklagte.

 
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