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Finanzgericht Köln, 4 K 741/11

Datum:
23.01.2013
Gericht:
Finanzgericht Köln
Spruchkörper:
4. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 K 741/11
ECLI:
ECLI:DE:FGK:2013:0123.4K741.11.00
 
Tenor:

Der Einkommensteuerbescheid 1999 vom 29.07.2003 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 10.02.2011 wird dahingehend geändert, dass die Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften des Ehemannes um 10.071 DM gemindert werden.

Die Berechnung der festzusetzenden Steuer wird dem Beklagten aufgegeben.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.

Die Revision wird zugelassen.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Kläger abwenden, soweit nicht die Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leisten.

 
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